Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle gegenwärtige und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen der TAPPE GmbH und Kunden von der TAPPE GmbH und zwar für die Lieferung von Waren und sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch TAPPE wirksam. Ergänzend zu diesen Abweichungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der TAPPE GmbH.

 

1. Informationen für Vertragsabschlüsse, Zustandekommen des Vertrages.

1.1. Sofern nicht auf der TAPPE GmbH Internetseite ausdrücklich anders angegeben, können unter den Geltungsbereich dieser AGB fallende Verträge ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen werden.

 

1.2. Die auf der TAPPE GmbH Internetseite angegebenen Informationen sind kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag zwischen TAPPE GmbH und dem Kunden kommt zustande, wenn TAPPE GmbH eine Bestellung des Kunden auf elektronischem Weg oder in anderer Form annimmt, oder wenn eine solche Annahme nicht erfolgt, TAPPE GmbH der Bestellung des Kunden durch Lieferung oder Leistung nachkommt. Jedenfalls übermittelt TAPPE GmbH dem Kunden unverzüglich eine elektronische Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung.

 

1.3. Sofern nicht auf der jeweiligen TAPPE GmbH Internetseite ausdrücklich anders angegeben, wird der Vertragstext nach Vertragsabschluss von TAPPE GmbH nicht gespeichert.

 

1.4. TAPPE GmbH behält sich vor, Bestellungen nur von Kunden aus bestimmten Ländern nachzukommen. Hinweise dazu sind auf der jeweiligen TAPPE GmbH Internetseite angeführt.

 

2. Lieferung / Leistung / Gefahrenübergang

2.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren ab Werk bzw. Auslieferungslager von TAPPE GmbH (gemäß Incoterms 2000); die Zustellung erfolgt, sofern der Kunde nicht Konsument i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes ist, auf Gefahr und Kosten des Kunden an die in der Bestellung angegebene Adresse. Die Lieferfrist und die Kosten der jeweiligen Zustellungsart sind auf der TAPPE GmbH Internetseite angegeben.

 

2.2. Die Erbringung gewisser Leistungen bedarf der vorherigen Abstimmung zwischen TAPPE GmbH und dem Kunden, insbesondere hinsichtlich der Termine, die so weit wie möglich unter Verwendung von elektronischen Fernkommunikationsmitteln durchgeführt wird.

 

2.3. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes und wird die Ware von TAPPE GmbH übersendet, geht gemäß § 7b KSchG die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

 

3. Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

3.1. Für Bestellungen gelten ausschließlich die auf der jeweiligen TAPPE GmbH Internetseite angegebenen Preise. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den Preisen werden die Kosten der Zustellung in der auf der TAPPE GmbH Internetseite angegebenen Höhe, sowie allfällige im Zuge der Zustellung anfallenden sonstigen Kosten, Zölle oder Abgaben ("Nebenkosten") verrechnet. Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, beinhalten die auf der TAPPE GmbH Internetseite angegebenen Preise derartige Nebenkosten nicht.

 

3.2. Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Kunden gemäß den Vorgaben von TAPPE GmbH gewählten Zahlungsart. Erfolgt bei unbarer Zahlung keine Freigabe durch die Bank bzw. das Zahlungs- oder Kreditinstitut des Kunden, kann TAPPE GmbH den Abschluss des Vertrages ablehnen, oder - sofern der Vertrag bereits zustande gekommen ist - ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

3.3. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so ist TAPPE GmbH berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. sowie die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendigen Mahn- und Inkassospesen gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung oder Inkassoinstitute bzw. dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarif zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

3.4. Das Eigentum an von TAPPE GmbH gelieferter Ware geht mit der vollständigen Zahlung aller aushaftenden Beträge auf den Kunden über.

 

3.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

 

4. Gewährleistungshaft, Haftung

4.1. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. KSchG, so kommen die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen zur Anwendung. Sofern der Kunde nicht Verbraucher i.S.d. KSchG ist, gelten die nachfolgenden Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen:

 

4.2. TAPPE GmbH ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht und der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Vom Hersteller gewährte Garantien und Gewährleistungen müssen im Vertrag separat vereinbart werden.

 

4.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 3.3. bzw. 3.1. dieser Bedingungen.

 

4.4. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat TAPPE GmbH nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Leistung bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

 

4.5. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (zum Beispiel für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten beim Kunden sind die erforderlichen Hilfskräfte, Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von TAPPE GmbH.

 

4.6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von TAPPE GmbH bewirkter Anordnung und Montage ungenügender Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von TAPPE GmbH angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialen entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. TAPPE GmbH haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, eigenmächtiger Änderungen, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt TAPPE GmbH keine Gewähr.

 

4.7. TAPPE GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

 

4.8. Ansprüche des Kunden sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Fehler auf a) unsachgemäße Behandlung der Ware, b) unsachgemäße Installation oder c) die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung durch den Kunden zurückzuführen sind.

 

4.9. TAPPE GmbH haftet für Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für sonstige Schäden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von TAPPE GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen beschränkt. Davon unberührt bleibt die Haftung von TAPPE GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist weiter jede Haftung von TAPPE GmbH für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, Informations- bzw. Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5. Datenschutz

5.1. Die Kundendaten (Name, Adresse, Bestelldaten) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Vertrages, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet. Aus technischen Gründen kann es erforderlich sein, dass die Kundendaten auf dem Server eines Dritten gespeichert werden. Eine sonstige Übermittlung der Kundendaten erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der Abwicklung der vom Kunden gewählten Zahlungsart mit der Bank bzw. dem Zahlungs- oder Kreditkarteinstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchführung des jeweiligen Vertrags (zum Beispiel an Erfüllungsgehilfen von TAPPE GmbH).

 

5.2. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihm TAPPE GmbH oder auch Vertragspartner von TAPPE GmbH Informationen über Waren oder Leistungen schriftlich oder per E-Mail zu senden oder ihn in sonstiger Weise (zum Beispiel per Telefon) kontaktieren. Eine solche Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden.

 

Siehe hierzu Datenschutzerklärung auf der TAPPE GmbH Homepage.

 

6. Rücktrittsrecht nach FAGG

6.1. Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. KSchG, hat er das Recht von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen einer Frist von vierzehn Kalendertagen ab Zustellung der Ware, bei Bestellung mehrerer Waren in einheitlicher Bestellung aber getrennter Lieferung ab Erhalt der letzten Ware bzw. bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen ab dem Tag, an dem der Verbraucher in den Besitz der letzten Teilsendung gelangt, vom Vertrag zurückzutreten. Es genügt, wenn der Kunde innerhalb der genannten Frist die Rücktrittserklärung absendet. Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Verbraucher TAPPE GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag widerrufen zu wollen, informieren. Es kann dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Der Rücktritt ist zu senden an:

 
TAPPE GmbH
Fürbergstraße 49 - 51, 5020 Salzburg
+43 (0)5 7071
office@tappe.at

 

Muster-Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Auftragsnummer (*)

Bestellt am (*) /erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) entsprechend ergänzen bzw. Unzutreffendes streichen.

 

6.2. Im Fall des Rücktritts wird der Kaufpreis einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich aus einer etwaig anderen Art der Lieferung ergeben haben) Zug-um-Zug gegen Zurückstellung der Ware, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückerstattet, an dem die Mitteilung über den Rücktritt des Vertrages eingegangen ist. Die Rückzahlung wird von TAPPE GmbH bis zum Erhalt der Ware bzw. eines Nachweises der Rücksendung verweigert. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes vereinbart.

 

6.3. Die Ware ist vom Kunden unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Rücktritt des Vertrages bekannt gegeben hat, an TAPPE GmbH

TAPPE GmbH
Fürbergstraße 49 - 51, 5020 Salzburg
office@tappe.at

zurückzusenden oder zu übergeben. Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung trägt gemäß § 15 Abs. 2 FAGG der Kunde. Der Kunde hat für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufzukommen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

6.4. Dem Kunden stehen nach § 18 FAGG unter anderem bei Verträgen über a) Dienstleistungen, wenn der Unternehmer auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, c) Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, d) Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

 

7. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Sollte der Kunde Verbraucher i.S.d. § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz sein, gelten vorstehende Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.
 

8. Exportkontrolle

Die Erfüllung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen Exportgenehmigungen erteilt werden bzw. dass keine solche Hindernisse aufgrund österreichischer, europäischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber TAPPE GmbH zur Einhaltung aller anwendbaren Exportvorschriften.
 

9. Rechtswahl, Gerichtsstand

Ist der Käufer nicht Verbraucher i.S.d. KSchG, so ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen - das sachlich zuständige Gericht für die Stadt Salzburg ausschließlich zuständig; Erfüllungsort ist diesfalls für alle Verpflichtungen aus Verträgen zwischen TAPPE GmbH und dem Kunden Salzburg. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNICTRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den TAPPE GmbH Online Shop

 

Stand: März 2016