Verordnung vom Arzt

Kann ich einen Heilbehelf oder ein Hilfsmittel aus dem Online Shop über eine vom Arzt erstellte Verordnung bekommen?

JA, außer am Körper getragene, individuelle anzupassende Hilfsmittel oder Heilbehelfe. Diese Artikel müssen Sie persönlich in einem unserer Geschäfte kaufen und die Verordnung, die wir mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen, übergeben.

Alle über unseren Online Shop beziehbaren und verordnungsfähigen Artikel sind entsprechend gekennzeichnet.

 

Für gesetzlich Versicherte

Beim Kauf von verschreibungsfähigen Hilfsmitteln oder Heilbehelfen haben Sie die Möglichkeit Ihre Verordnung bei uns einzureichen. Bei allen eingereichten Verordnungen prüfen wir vorab, ob wir die Leistung mit der jeweiligen Kasse nach den geltenden rechtlichen Bedingungen abrechnen können.

 

Für Privatversicherte

Privatversicherte können Ihre Verordnung nicht über den Online Shop bei uns einreichen. Sie erhalten von uns mit der Ware immer eine Rechnung mit der Sie die Kosten bei ihrer Privatversicherung abrechnen können. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Vorfeld gerne einen Kostenvoranschlag.

Reichen Sie bitte die Verordnung vor Ende der Gültigkeitsfrist bei uns ein.

 

W I C H T I G E R   H I N W E I S

Reichen Sie bitte die Verordnung vor Ende der Gültigkeitsfrist bei uns ein.

 

Für gesetzlich Versicherte stehen 2 Wege zur Verfügung:

Möglichkeit 1: Sie bestellen bei uns ein verordnungsfähiges Hilfsmittel oder Heilbehelf im Online Shop und übermitteln uns die Verordnung als Datei (*.GIF, *.JPG, *.PNG, *.PDF) im Rahmen der Bestellung. Gleichzeitig übersenden Sie uns per Post die Verordnung im Original, die Sie unter „Empfang des Behelfes“ unterschreiben. Nachdem wir bei Ihrer Krankenkasse die Genehmigung eingeholt, und mit dieser abgerechnet haben, senden wir Ihnen Ihre Bestellung und erstatten den von der Kasse übernommenen Betrag.

Möglichkeit 2: Sie kaufen bei uns ein verordnungsfähiges Hilfsmittel oder Heilbehelf im Online Shop. Sie erhalten von uns mit der Ware eine Rechnung, mit der Sie die Kosten bei Ihrer Krankenversicherung abrechnen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen im Vorfeld gerne einen Kostenvoranschlag.