TAPPE Verordnungsleitfaden
©Tappe GmbH | Verordnungsleitfaden | 03.2026 12 Gebrauchsdauer ÖGK-S BVAEB-OEB / BVAEB-EB SVS-GW und -LW Brustprothesen Erstversorgung 2 Stück 1x jährlich alle 2 Jahre Erstversorgung 1 Stück Wartezeit 1 Jahr Prothesen BHs (= Brustprothesenhalterung) (von der letzten Abholung) Erstversorgung 2 Stück 1x jährlich 2 x jährlich 2x jährlich möglich Einmalbezug des Jahresbedarfs aus hygienischen Gründen Post-OP Kompressions-BH (nur nach SV-bewilligten Operationen) max. 2 Stück je Behandlungsfall bei 24 Std. Tragedauer max. 2 Stück je Behandlungsfall max. 2 Stück je Behandlungsfall Kompressionsstrümpfe halbjährlich halbjährlich 2 Paar pro Kalenderjahr Voraussetzung: 2 Paar ärztlich verordnet – Einmalbezug des Jahresbedarfs aus hygienischen Gründen Lose Schuheinlagen Erwachsene 1x jährlich Kinder alle 6 Monate Erwachsene 1x jährlich Kinder alle 6 Monate mit Begründung Erwachsene und Kinder 2 Paar pro Jahr – Einmalbezug des Jahresbedarfs aus hygienischen Gründen Für Kinder ist ein vorzeitiger Bezug bei Größenänderung möglich – daher bitte immer die Schuhgröße angeben! Eingebaute Schuheinlagen ohne weitere Zurichtung Erwachsene 1 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahr Kinder alle 6 Monate Erwachsene Erstversorgung 2 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahre Folgeversorgung 1 x pro Jahr* Kinder Erstversorgung 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate* Erwachsene 1 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahr Kinder alle 6 Monate *nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung
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